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Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches sind Rohwürste umgerötete, ungekühlt (< 10°C) lagerfähige, in der Regel roh zum Verzehr gelangende Wurstwaren, die streichfähig oder nach einer mit Austrocknung verbundenen Reifung schnittfest geworden sind.

Beispiele für Rohwürste sind:

  • Salami
  • Mettwurst
  • Teewurst

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