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Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs sind Gewürze "Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchsgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind."

Gewürze werden also Speisen zugegeben, um diesen den typischen Geschmack oder Geruch zu verleihen. Man gibt Gewürze je nach Gericht im Ganzen oder gemahlen als Pulver zu. Häufig kommen auch Gewürzmischungen zum Einsatz.

Je nach dem, welche Pflanzenteile Verwendung finden, unterscheidet man folgende "Gewürzarten".

Gewürzart/Pflanzenteil Beispiel
Wurzel- und Rhizomgewürze Gelbwurzel, Sellerie, Ingwer
Zwiebelgewürze Zwiebel, Knoblauch
Rindengewürze Zimt
Blatt- und Krautgewürze Lorbeer, Petersilie
Blüten- und Knospengewürze Gewürznelken, Kapern, Safran
Frucht- und Samengewürze Cayennepfeffer, Vanille

Hier finden Sie eine Übersicht, welches Gewürz zu welchem Gericht passt.

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