Lebensmittellexikon
Gewürze
Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs sind Gewürze "Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchsgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind."
Gewürze werden also Speisen zugegeben, um diesen den typischen Geschmack oder Geruch zu verleihen. Man gibt Gewürze je nach Gericht im Ganzen oder gemahlen als Pulver zu. Häufig kommen auch Gewürzmischungen zum Einsatz.
Je nach dem, welche Pflanzenteile Verwendung finden, unterscheidet man folgende "Gewürzarten".
Gewürzart/Pflanzenteil | Beispiel |
---|---|
Wurzel- und Rhizomgewürze | Gelbwurzel, Sellerie, Ingwer |
Zwiebelgewürze | Zwiebel, Knoblauch |
Rindengewürze | Zimt |
Blatt- und Krautgewürze | Lorbeer, Petersilie |
Blüten- und Knospengewürze | Gewürznelken, Kapern, Safran |
Frucht- und Samengewürze | Cayennepfeffer, Vanille |
Hier finden Sie eine Übersicht, welches Gewürz zu welchem Gericht passt.
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- Lexikon der Kräuter und Gewürze
- Dumonts kleines Gewürzlexikon
- Kräuter und Gewürze aus dem eigenen Garten