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Einleitung
Alkohol in Form von Bier und Wein war bereits bei den Babyloniern, Sumerern, Ägyptern, Griechen und Römern bekannt. Dazu verwendeten sie Zutaten wie Honig, Reis, Palmen, Agaven und Kakteen. Der Begriff Alkohol leitet sich aus dem Arabischen "al-kuhl" ab.
Mit 114 Litern pro Person und Jahr (Stand: 2003) ist Bier nach Kaffee nur das zweit beliebteste Getränk in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass es in nahezu jedem Büro Kaffeeautomaten gibt und dass Bier zumindest zu Bürozeiten keine wirkliche Alternative ist. Zudem gibt es Kaffee mittlerweile in ähnlich vielen Ausprägungen und Variationen wie dies beim Bier der Fall ist.
Das 1516 zunächst in Bayern entstandene Reinheitsgebot wurde direkt in die deutsche Lebensmittelgesetzgebung übernommen. Dieses besagt, dass Bier nur die Inhaltsstoffe Wasser, Hefe, Hopfen und gemälztes Getreide beinhalten darf. Es unterscheidet sich vom deutschen Reinheitsgebot dadurch, dass zusätzlich die Verwendung von reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker bzw. daraus hergestellte Färbemittel erlaubt ist (§9 Abs.2, BierStg).
Dennoch ist es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Deutschland erlaubt, Biere, die nicht diesen Reinheitsgeboten entsprechen, in den Verkehr zu bringen. Dieses Bier kann zusätzlich die von den Mitgliedsstaaten der EG zugelassenen Zusatzstoffe, wie z.B. Gibberillinsäure, Carragen, Methylcellulose, Gummi arabicum, Proteasen etc. enthalten.
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