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Einleitung

Alkohol in Form von Bier und Wein war bereits bei den Babyloniern, Sumerern, Ägyptern, Griechen und Römern bekannt. Dazu verwendeten sie Zutaten wie Honig, Reis, Palmen, Agaven und Kakteen. Der Begriff Alkohol leitet sich aus dem Arabischen "al-kuhl" ab.

Mit 114 Litern pro Person und Jahr (Stand: 2003) ist Bier nach Kaffee nur das zweit beliebteste Getränk in der Bundesrepublik Deutschland. Das 1516 zunächst in Bayern entstandene Reinheitsgebot wurde direkt in die deutsche Lebensmittelgesetzgebung übernommen. Dieses besagt, dass Bier nur die Inhaltsstoffe Wasser, Hefe, Hopfen und gemälztes Getreide beinhalten darf. Es unterscheidet sich vom deutschen Reinheitsgebot dadurch, dass zusätzlich die Verwendung von reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker bzw. daraus hergestellte Färbemittel erlaubt ist (§9 Abs.2, BierStg).

Dennoch ist es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Deutschland erlaubt, Biere, die nicht diesen Reinheitsgeboten entsprechen, in den Verkehr zu bringen. Dieses Bier kann zusätzlich die von den Mitgliedsstaaten der EG zugelassenen Zusatzstoffe, wie z.B. Gibberillinsäure, Carragen, Methylcellulose, Gummi arabicum, Proteasen etc. enthalten.

» Eigenschaften von Bier

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